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1332. Oktober 25. o. O. (act. et dat.).

in octava s. Luce ewang.

Boleslaw, Herzog von Schlesien und Herr zu Liegnitz, gelobt, den durch den Glogauer Hauptmann Hinczco von Duba mit seinem Schwestersohne König Wladyslaw von Polen bis zum 15. August (assumpc. Mar.) geschlossenen Waffenstillstand gegenüber dem Königreich [Polen] und dessen Leuten getreulich innezuhalten, Flüchtlinge aus dem Königreiche in seinem Herzogthum nicht zu beherbergen und Uebelthäter aus seinem Fürstenthum, die dem König und seinem Lande innerhalb des Waffenstillstandes Schaden zufügen, vor seinem Gericht zu belangen und zum Schadenersatz anzuhalten. Seine dem König darüber besonders gegebenen Urkunden bleiben in Kraft und seine Bürgen Heinrich [Absch?]acz und Hinczco von Duba, Hauptmann zu Glogau, in Wirksamkeit.

O. Z.


Aus dem beschädigten Or. zu Warschau abgedr. von N. Bobowsky, Cod. dipl. Poloniae IV, 3.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 22, 1903; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1327 - 1333. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.